Kosten
- Die Behandlungskosten für klassische Homöopathie basieren auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 85). Private Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen erstatten je nach Vertrag zwischen Mindest- und Höchstsatz der GebüH.
Die gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerkosten.
Erstbehandlung (Anamnese, evtl. Untersuchung und Ausarbeitung des individuellen homöopathischen Mittels)
100 €uro
Folgebehandlung
45 €uro
- Die Behandlungskosten für klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie werden weder von den privaten noch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Einzelsitzung in klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie
60 €uro