Kosten

  • Die Behandlungskosten für klassische Homöopathie basieren auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 85). Private Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen erstatten je nach Vertrag zwischen Mindest- und Höchstsatz der GebüH. Die gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerkosten.
  • Erstbehandlung (Anamnese, evtl. Untersuchung und Ausarbeitung des individuellen homöopathischen Mittels)

    100 €uro

    Folgebehandlung

    45 €uro




  • Die Behandlungskosten für klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie werden weder von den privaten noch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Einzelsitzung in klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie

    60 €uro